Schwerhörigkeit

und Hörgeräte-Verordnungen

Wir führen alle Hörtestungen durch, die es gibt

  • Damit sind wir auch in der Lage, herauszufinden, ob ein Grad der Schwerhörigkeit vorliegt, der das Tragen eines Hörgerätes erforderlich macht.

Wenn dieses so sein sollte, stellen wir eine Hörgeräteverordnung aus. Diese erlaubt Ihnen, sich bei einem Hörgeräteakustiker mit einem Hörgerät versorgen zu lassen. Anschließend führen wir dann bei Ihnen eine sogenannte Hörgeräteüberprüfung durch, womit wir kontrollieren, ob die Hörgeräteanpassung ordnungsgemäß abgelaufen ist.

Manchmal lässt sich Schwerhörigkeit auch durch operative oder medikamentöse Maßnahmen verbessern.
Durch unsere Untersuchungen sind wir in der Lage, Ihnen die individuell bestmögliche Therapie zu empfehlen

Leistungen

Nase und Nasennebenhöhlen
Ambulante OPs
DVT-Röntgen
Tinnitus
Kindliche Hörstörung
Kinder HNO
Krebsvorsorge
Schnarchen
Schwerhörigkeit
Allergie
Schwindel
Laserbehandlung

Unsere Standorte

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Praxis am Klinikum
Links der Weser

Senator-Weßling-Str. 1 | 28277 Bremen
0421 - 87 18 161

Sprechstunden
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Praxis Stader Straße

Stader Straße 35 | 28205 Bremen
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