Klinikum LdW
Stader Straße

Schwerhörigkeit und Hörgeräte-Verordnungen

Wir führen alle Hörtestungen durch, die es gibt
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Schwerhörigkeit und Hörgeräte-Verordnungen

Wir führen alle Hörtestungen durch, die es gibt.

Damit sind wir auch in der Lage, herauszufinden, ob ein Grad der Schwerhörigkeit vorliegt, der das Tragen eines Hörgerätes erforderlich macht.

Wenn dieses so sein sollte, stellen wir eine Hörgeräteverordnung aus. Diese erlaubt Ihnen, sich bei einem Hörgeräteakustiker mit einem Hörgerät versorgen zu lassen.
Anschließend führen wir dann bei Ihnen eine sogenannte Hörgeräteüberprüfung durch, womit wir kontrollieren, ob die Hörgeräteanpassung ordnungsgemäß abgelaufen ist.

Manchmal lässt sich Schwerhörigkeit auch durch operative oder medikamentöse Maßnahmen verbessern.
Durch unsere Untersuchungen sind wir in der Lage, Ihnen die individuell bestmögliche Therapie zu empfehlen

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